Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
14. Beweisaufnahme
14.1 Allgemeines
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
14. Beweisaufnahme14. Beweisaufnahme
       14.2 Beibringung von Beweisen14.2 Beibringung von Beweisen  
 

14.1

Allgemeines

 

Die allgemeinen Erwägungen über die Beweisaufnahme sind in E-IV angegeben. Dieser Abschnitt behandelt nur die Beweismittel, die am wahrscheinlichsten in Verfahren vor der Patenterteilung vorkommen werden, nämlich schriftliche Beweismittel.