Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL V PRIORITÄT
1. Prioritätsrecht
1.2 Prioritätstag als wirksames Datum
 

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TEIL C
KAPITEL V PRIORITÄTKAPITEL V PRIORITÄT
1. Prioritätsrecht1. Prioritätsrecht
  1.1 Anmeldetag als wirksames Datum1.1 Anmeldetag als wirksames Datum     1.3 Gültige Inanspruchnahme einer Priorität1.3 Gültige Inanspruchnahme einer Priorität  
 

1.2

Prioritätstag als wirksames Datum

 

In vielen Fällen wird jedoch für eine europäische Anmeldung die Priorität des Anmeldetags einer früheren Anmeldung in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen ist der Prioritätstag (d. h. der Tag der Einreichung der früheren Anmeldung) für die im vorstehenden Abschnitt genannten Zwecke wirksam.

 

Art. 89