Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL X RECHERCHENBERICHT
9. Bei der Recherche ermittelte Dokumente
9.1 Bezeichnung der Dokumente im Recherchenbericht
9.1.1 Bibliografische Daten
 

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TEIL B
KAPITEL X RECHERCHENBERICHTKAPITEL X RECHERCHENBERICHT
9. Bei der Recherche ermittelte Dokumente9. Bei der Recherche ermittelte Dokumente
9.1 Bezeichnung der Dokumente im Recherchenbericht9.1 Bezeichnung der Dokumente im Recherchenbericht
       9.1.2 Entsprechende Dokumente9.1.2 Entsprechende Dokumente  
 

9.1.1

Bibliografische Daten

 

Jedes im Recherchenbericht angeführte Dokument ist durch Angabe der erforderlichen bibliografischen Daten eindeutig zu bezeichnen. Alle Entgegenhaltungen im Recherchenbericht sollten den WIPO-Standards ST.14 (Empfehlung für die Angabe von in Patentdokumenten genannten Entgegenhaltungen), ST.3 (Zweibuchstabencodes) und ST.16 (Standardcode für die Bezeichnung unterschiedlicher Arten von Patentdokumenten) entsprechen. Dies schließt Abweichungen in Sonderfällen nicht aus, in denen die strikte Befolgung dieser Richtlinien für die klare und problemlose Bezeichnung eines Dokuments nicht notwendig und mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten und Mehrarbeit verbunden wäre.