Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL X RECHERCHENBERICHT
4. Kennzeichnung der Patentanmeldung und Angabe der Art des Recherchenberichts
 

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TEIL B
KAPITEL X RECHERCHENBERICHTKAPITEL X RECHERCHENBERICHT
  3. Form und Sprache des Recherchenberichts3. Form und Sprache des Recherchenberichts     5. Klassifikation der Patentanmeldung5. Klassifikation der Patentanmeldung  
 

4.

Kennzeichnung der Patentanmeldung und Angabe der Art des Recherchenberichts

 

Auf dem Hauptblatt und den Ergänzungsblättern wird die Nummer der europäischen Patentanmeldung angegeben.

 

Die Art des Recherchenberichts wird im Bericht angegeben.

 

Bei gemeinsamer Veröffentlichung der Anmeldung und des Recherchenberichts wird das Hauptblatt des Berichts mit A1 (WIPO-Norm ST.16) gekennzeichnet. Wird die Anmeldung vor dem Recherchenbericht veröffentlicht, so wird das Hauptblatt mit A2 (WIPO-Norm ST.16) gekennzeichnet. Der spätere Recherchenbericht wird auf einem neuen Hauptblatt erstellt, das mit A3 (WIPO-Norm ST.16) gekennzeichnet ist. Handelt es sich bei dem Recherchenbericht um einen ergänzenden Bericht zu einer internationalen Anmeldung, so wird er auf einem neuen Hauptblatt erstellt, das mit A4 (WIPO-Norm ST.16) gekennzeichnet ist.

 

Art. 157 (2) a)