Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL VI STAND DER TECHNIK
5. Bezugszeitpunkt für im Recherchenbericht aufgeführte Dokumente; Anmeldetag und Prioritätstag
5.1 Überprüfung beanspruchter Prioritätstage
 

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TEIL B
KAPITEL VI STAND DER TECHNIKKAPITEL VI STAND DER TECHNIK
5. Bezugszeitpunkt für im Recherchenbericht aufgeführte Dokumente; Anmeldetag und Prioritätstag5. Bezugszeitpunkt für im Recherchenbericht aufgeführte Dokumente; Anmeldetag und Prioritätstag
       5.2 Zwischenliteratur5.2 Zwischenliteratur  
 

5.1

Überprüfung beanspruchter Prioritätstage

 

Kann die Gültigkeit des Prioritätsanspruchs im Recherchenstadium nicht überprüft werden (siehe XII, 4), ist als Bezugszeitpunkt für die Recherche der von der Eingangsstelle erteilte Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung zu wählen (hinsichtlich des Bezugszeitpunkts für die Recherche bei kollidierenden Anmeldungen siehe jedoch VI, 3).

 

Art. 80

Art. 90

Art. 54 (2)