Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL VI STAND DER TECHNIK
1. Allgemeines
 

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TEIL B
KAPITEL VI STAND DER TECHNIKKAPITEL VI STAND DER TECHNIK
       2. Stand der Technik mündliche Offenbarung usw.2. Stand der Technik mündliche Offenbarung usw.  
 

1.

Allgemeines

 

Die allgemeinen Erwägungen betreffend den Stand der Technik und die Patentierbarkeit, insbesondere in Bezug auf die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit, sind in C-IV dargelegt.