Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATION
5. Nichtpatentliteratur, die nach Art einer Bibliothek zugänglich ist
5.3 Sammlung des niederländischen Amts für gewerbliches Eigentum (Bureau voor de Industriële...
 

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TEIL B
KAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATIONKAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATION
5. Nichtpatentliteratur, die nach Art einer Bibliothek zugänglich ist5. Nichtpatentliteratur, die nach Art einer Bibliothek zugänglich ist
  5.2 Art und Ort der Aufbewahrung5.2 Art und Ort der Aufbewahrung       
 

5.3

Sammlung des niederländischen Amts für gewerbliches Eigentum (Bureau voor de Industriële Eigendom)

 

Das niederländische Amt für gewerbliches Eigentum (BIE) besitzt ebenfalls eine Sammlung von Fachzeitschriften, Fachbüchern, Berichten usw. für seine Prüfer.

 

Die allgemeinen Veröffentlichungen und die Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Chemie sowie viele ältere Buchausgaben werden in der Auslegehalle aufbewahrt, während sich der Rest weitgehend in den Räumen der jeweiligen Prüfer befindet.

 

Das niederländische Amt für gewerbliches Eigentum besitzt ferner eine große Sammlung juristischer Zeitschriften und Veröffentlichungen über spezielle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Diese Sammlung befindet sich ebenfalls in der Auslegehalle. Für beide Teile werden Kataloge geführt.