Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIE
3. Verfahren nach Abschluss der Recherche
3.2 Nach Abschluss der Recherche ermittelte Dokumente
 

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TEIL B
KAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIEKAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIE
3. Verfahren nach Abschluss der Recherche3. Verfahren nach Abschluss der Recherche
  3.1 Erstellung des Recherchenberichts3.1 Erstellung des Recherchenberichts     3.3 Fehler im Recherchenbericht3.3 Fehler im Recherchenbericht  
 

3.2

Nach Abschluss der Recherche ermittelte Dokumente

 

Es kann der Fall eintreten, dass die Recherchenabteilung nach Erstellung des Recherchenberichts weitere bedeutsame Dokumente auffindet (beispielsweise bei einer späteren Recherche für eine ähnliche Anmeldung). Kopien dieser Dokumente sollten mit einem Vermerk an die Eingangsstelle gesandt werden, die sie je nach dem Stand des Verfahrens auf einem der drei folgenden Wege weiterleitet. Die Dokumente sind im Recherchenbericht noch anzuführen, solange die Vorbereitungen für dessen Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen sind. Bis zur Einreichung eines Prüfungsantrags sind solche später ermittelten Dokumente dem Anmelder in einer Ergänzung zum Recherchenbericht zu übermitteln, und diese Information wird veröffentlicht. Danach können diese Dokumente für die Prüfung verwendet werden.