Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIE
3. Verfahren nach Abschluss der Recherche
3.3 Fehler im Recherchenbericht
 

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TEIL B
KAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIEKAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIE
3. Verfahren nach Abschluss der Recherche3. Verfahren nach Abschluss der Recherche
  3.2 Nach Abschluss der Recherche ermittelte Dokumente3.2 Nach Abschluss der Recherche ermittelte Dokumente       
 

3.3

Fehler im Recherchenbericht

 

Wird in einem Recherchenbericht vor dessen Veröffentlichung ein redaktioneller Fehler festgestellt, so ist ein neuer Recherchenbericht zu erstellen, der den vorhergehenden ersetzt. Wurde der Recherchenbericht dem Anmelder bereits nach Art. 92 (2) übersandt, aber noch nicht veröffentlicht, so ist der Fehler dem Anmelder unverzüglich mitzuteilen. Wird nach der Veröffentlichung des Recherchenberichts ein schwer wiegender Fehler festgestellt, so wird im Europäischen Patentblatt ein Korrigendum veröffentlicht; der Anmelder und die Prüfungsabteilung werden entsprechend unterrichtet. Handelt es sich um ein falsch zugesandtes Dokument, so ist eine Kopie des richtigen nachzusenden.