Artikel 164 - Ausführungsordnung und Protokolle


 

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EUROPÄISCHES PATENTÜBEREINKOMMEN- Inhaltsverzeichnis    
Europäisches Patenübereinkommen Vorwort Ausführungsordnung
ZWÖLFTER TEIL - SCHLUSSBESTIMMUNGEN ELFTER TEIL - ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN  
Artikel 164 - Ausführungsordnung und Protokolle Artikel 163 - Zugelassene Vertreter während einer Übergangszeit Artikel 165 - Unterzeichnung - Ratifikation

Artikel 164

Ausführungsordnung und Protokolle


(1) Die Ausführungsordnung, das Anerkennungsprotokoll, das Protokoll über Vorrechte und Immunitäten, das Zentralisierungsprotokoll sowie das Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 sind Bestandteile des Übereinkommens.


(2)115 Im Fall mangelnder Übereinstimmung zwischen Vorschriften des Übereinkommens und Vorschriften der Ausführungsordnung gehen die Vorschriften des Übereinkommens vor.


115 Siehe hierzu Entscheidungen/Stellungnahmen der Großen Beschwerdekammer G 2/95, G 6/95, G 1/02 (Anhang I).