Artikel 125 - Heranziehung allgemeiner Grundsätze


 

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EUROPÄISCHES PATENTÜBEREINKOMMEN- Inhaltsverzeichnis    
Europäisches Patenübereinkommen Vorwort Ausführungsordnung
SIEBENTER TEIL - GEMEINSAME VORSCHRIFTEN SECHSTER TEIL - BESCHWERDEVERFAHREN ACHTER TEIL - AUSWIRKUNGEN AUF DAS NATIONALE RECHT
Kapitel I - Allgemeine Vorschriften für das Verfahren Kapitel II - Priorität Kapitel II - Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden
Artikel 125 - Heranziehung allgemeiner Grundsätze Artikel 124 - Angaben über nationale Patentanmeldungen Artikel 126 - Beendigung von Zahlungsverpflichtungen

Artikel 125 90

Heranziehung allgemeiner Grundsätze


Soweit dieses Übereinkommen Vorschriften über das Verfahren nicht enthält, berücksichtigt das Europäische Patentamt die in den Vertragsstaaten im Allgemeinen anerkannten Grundsätze des Verfahrensrechts.


90 Siehe hierzu Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer G 1/97, G 1/99 (Anhang I).