|
Der Antrag auf eine solche Entscheidung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Kostenfestsetzung der Geschäftsstelle schriftlich beim EPA einzureichen und zu begründen. Er gilt erst als gestellt, wenn die Kostenfestsetzungsgebühr in der in der Gebührenordnung zum EPÜ vorgeschriebenen Höhe entrichtet worden ist.
|