Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNG
4. Aufgaben der Einspruchsabteilung
4.3 Nebenverfahren
 

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TEIL D
KAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNGKAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNG
4. Aufgaben der Einspruchsabteilung4. Aufgaben der Einspruchsabteilung
  4.2 Entscheidung über die Kostenfestsetzung der Geschäftsstelle (d. h. des Formalsachbearbeiters)4.2 Entscheidung über die Kostenfestsetzung der Geschäftsstelle (d. h. des Formalsachbearbeiters)       
 

4.3

Nebenverfahren

 

Der Einspruchsabteilung obliegt auch die Durchführung von während des Einspruchsverfahrens anhängig werdenden Nebenverfahren, wie z. B. die Bearbeitung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in eine während des Einspruchsverfahrens gegenüber dem EPA versäumte Frist oder von Anträgen auf Erlass einer Entscheidung über eine vom Formalsachbearbeiter getroffene Feststellung eines Rechtsverlusts. Weitere Aufgaben können der Einspruchsabteilung gemäß Regel 9 (2) vom Präsidenten des EPA übertragen werden.

 

Art. 122 (4)

Regel 69 (2)