Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNG
2. Zusammensetzung
2.3 Vorsitz
 

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TEIL D
KAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNGKAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNG
2. Zusammensetzung2. Zusammensetzung
  2.2 Rechtskundige Prüfer2.2 Rechtskundige Prüfer       
 

2.3

Vorsitz

 

Den Vorsitz führt ein technisch vorgebildeter Prüfer, der im Erteilungsverfahren nicht mitgewirkt hat.