Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL XI ZUSAMMENFASSUNG
Kapitel XI Anlage KONTROLLLISTE FÜR DIE PRÜFUNG DER ZUSAMMENFASSUNG (siehe XI, 5)
 

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Kapitel XI - Anlage


KONTROLLLISTE FÜR DIE PRÜFUNG DER ZUSAMMENFASSUNG (siehe XI, 5)

 

In der folgenden Kontrollliste ist nach Prüfung der zusammenzufassenden Offenbarung neben den zutreffenden Begriffen in Spalte 1 das Kästchen in Spalte 2 anzukreuzen. Bei der Anfertigung der Zusammenfassung sind je nach den angekreuzten Begriffen in Spalte 1 die Erfordernisse in Spalte 3 zu berücksichtigen. Zum Schluss kann die fertige Zusammenfassung anhand der entsprechenden Erfordernisse kontrolliert und Spalte 4 angekreuzt werden, wenn sie den Anforderungen entspricht.

 

Die Erfindung ist ein(e)


Hier ankreuzen


Die Zusammenfassung muss behandeln:


Falls ja, hier ankreuzen



Gegenstand



 



Identität, Verwendung; Aufbau, Struktur, Herstellungsverfahren



 



chemische Verbindung



 



Identität (ggf. Struktur), Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Verwendung



 



Gemisch



 



Art, Eigenschaften, Verwendung; Hauptbestandteile (Identität, Funktion); falls von Bedeutung: Menge der Bestandteile; Zubereitung



 



Maschine, Vorrichtung, System



 



Art, Verwendung; Aufbau, Struktur; Betrieb



 



Verfahren oder Wirkungsweise



 



Art und kennzeichnende Merkmale; eingesetzte Materialien und Bedingungen; falls von Bedeutung: Erzeugnis; bei mehreren Schritten: Art und Zusammenhang



 



Falls die Offenbarung Alternativen einschließt



 



Die Zusammenfassung muss die bevorzugte Alternative behandeln und die übrigen angeben, falls dies mit wenigen Worten möglich ist; andernfalls ist zu erwähnen, dass sie vorhanden sind und ob sie sich von der bevorzugten Alternative wesentlich unterscheiden



 


 

 

Gesamtanzahl der Wörter < 250: ..........


zwischen 50 und 150: ............