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KONTROLLLISTE FÜR DIE PRÜFUNG DER ZUSAMMENFASSUNG (siehe XI, 5)
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In der folgenden Kontrollliste ist nach Prüfung der zusammenzufassenden Offenbarung neben den zutreffenden Begriffen in Spalte 1 das Kästchen in Spalte 2 anzukreuzen. Bei der Anfertigung der Zusammenfassung sind je nach den angekreuzten Begriffen in Spalte 1 die Erfordernisse in Spalte 3 zu berücksichtigen. Zum Schluss kann die fertige Zusammenfassung anhand der entsprechenden Erfordernisse kontrolliert und Spalte 4 angekreuzt werden, wenn sie den Anforderungen entspricht.
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Die Zusammenfassung muss behandeln:
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Identität, Verwendung; Aufbau, Struktur, Herstellungsverfahren
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Identität (ggf. Struktur), Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Verwendung
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Art, Eigenschaften, Verwendung; Hauptbestandteile (Identität, Funktion); falls von Bedeutung: Menge der Bestandteile; Zubereitung
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Maschine, Vorrichtung, System
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Art, Verwendung; Aufbau, Struktur; Betrieb
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Verfahren oder Wirkungsweise
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Art und kennzeichnende Merkmale; eingesetzte Materialien und Bedingungen; falls von Bedeutung: Erzeugnis; bei mehreren Schritten: Art und Zusammenhang
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Falls die Offenbarung Alternativen einschließt
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Die Zusammenfassung muss die bevorzugte Alternative behandeln und die übrigen angeben, falls dies mit wenigen Worten möglich ist; andernfalls ist zu erwähnen, dass sie vorhanden sind und ob sie sich von der bevorzugten Alternative wesentlich unterscheiden
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Gesamtanzahl der Wörter < 250: ..........
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zwischen 50 und 150: ............
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