Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL VI STAND DER TECHNIK
6. Inhalt der Offenbarungen
6.1 Allgemeines
 

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6. Inhalt der Offenbarungen6. Inhalt der Offenbarungen
       6.2 Angabe von Dokumenten, die nicht verfügbaren oder nicht in einer Amtssprache des EPA veröffentlichten...6.2 Angabe von Dokumenten, die nicht verfügbaren oder nicht in einer Amtssprache des EPA veröffentlichten...  
 

6.1

Allgemeines

 

Die Recherchenabteilung wählt in der Regel nur solche Dokumente zur Angabe aus, die in der Recherchendokumentation vorliegen oder zu denen sie in anderer Weise Zugang hat. So bestehen keine Zweifel über den Inhalt der angegebenen Dokumente, da der Prüfer im Allgemeinen jedes der angegebenen Dokumente selbst eingesehen hat.