Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIE
2. Recherchenstrategie
2.4 Neufestlegung des Umfangs der Recherche
 

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TEIL B
KAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIEKAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIE
2. Recherchenstrategie2. Recherchenstrategie
  2.3 Durchführung der Recherche; Arten von Dokumenten2.3 Durchführung der Recherche; Arten von Dokumenten     2.5 Nächstliegender Stand der Technik und seine Auswirkungen auf die Recherche2.5 Nächstliegender Stand der Technik und seine Auswirkungen auf die Recherche  
 

2.4

Neufestlegung des Umfangs der Recherche

 

Der Prüfer sollte die Ergebnisse seiner Ermittlungen laufend neu beurteilen und im Bedarfsfall den Umfang der Recherche neu festlegen. So ist z. B. die Auswahl der Klassifikationseinheiten, in denen zu recherchieren ist, oder die Reihenfolge, in der recherchiert wird, unter Umständen im Verlauf der Recherche auf Grund erzielter Zwischenergebnisse zu ändern. Der Prüfer sollte sich ferner seines Urteilsvermögens bedienen und die erzielten Ergebnisse berücksichtigen, wenn er während der systematischen Ermittlungen entscheiden muss, ob er in einer anderen Art und Weise in der Recherchendokumentation recherchieren soll, beispielsweise durch Heranziehung von

 

i)

Dokumenten, die in einschlägigen, bei der Recherche ermittelten Dokumenten genannt werden, beispielsweise in der Beschreibung oder im Recherchenbericht zu einem Patentdokument, oder

 

ii)

Dokumenten, in denen ein einschlägiges, bei der Recherche ermitteltes Dokument angegeben ist,

 

oder ob er seine Ermittlungen auf Dokumente ausdehnen soll, die den Recherchenabteilungen nicht intern zur Verfügung stehen (siehe Kapitel IX). Bei der Suche in externen Dokumentensammlungen nach Material zu einem unveröffentlichten Gegenstand, bei der keine sicheren Verbindungen genutzt werden, z. B. im Internet, sollte der Prüfer die Recherchenstrategien äußerst vorsichtig formulieren, damit er nicht unbeabsichtigt vertrauliches Material, d. h. irgendeinen Teil der unveröffentlichten Patentanmeldung, offenbart.