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Seitens der Europäischen Patentorganisation wurde auf einer
Diplomatischen Konferenz im November 2000 die erste umfassende
Revision des EPÜ vorgenommen. Das EPÜ 2000 tritt
zwei Jahre nach Hinterlegung der 15. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde
in Kraft, oder am am ersten Tag des dritten Monats nach Hinterlegung
der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde durch den Staat, der diese
Förmlichkeit als letzter aller Vertragsstaaten vornimmt (Artikel
8 (1) der Revisionsakte). Am 13. Dezember 2005 hat Griechenland
als 15. Staat seine Urkunde hinterlegt. Somit steht fest, dass
das EPÜ 2000 spätestens am 13. Dezember 2007
in Kraft tritt. Ein früheres Inkrafttreten setzt voraus, dass der letzte
Vertragsstaat seine Ratifikations- oder Beitrittsurkunde spätestens
im September 2007 hinterlegt.
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