Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNG
1. Verwaltungsmäßige Gliederung
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL D
KAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNGKAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNG
       2. Zusammensetzung2. Zusammensetzung  
 

1.

Verwaltungsmäßige Gliederung

 

Jede Einspruchsabteilung ist Teil einer aus mehreren Prüfungs- und Einspruchsabteilungen bestehenden Direktion des EPA.

 

Regel 12 (1)