Artikel 1 - Allgemeines


 

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EUROPÄISCHES PATENTÜBEREINKOMMEN- Inhaltsverzeichnis    
Gebührenordnung Personalstandsprotokoll Anhang I
Artikel 1 - Allgemeines   Artikel 2 - Im Übereinkommen und seiner Ausführungsordnung vorgesehene Gebühren

Artikel 1

Allgemeines


Nach den Vorschriften dieser Gebührenordnung werden erhoben:


a) die gemäß dem Übereinkommen und seiner Ausführungsordnung an das Europäische Patentamt (nachstehend Amt genannt) zu entrichtenden Gebühren sowie die Gebühren und Auslagen, die der Präsident des Amts auf Grund des Artikels 3 Absatz 1 festsetzt;


b) die Gebühren und Auslagen nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), deren Höhe vom Amt festgesetzt werden kann.